Verordnung über die Absonderung von Reiserückkehrern aus bestimmten Gebieten

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Foto für Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen

Die Bezirkshauptmannschaft Melk verordnet, dass sich sämtliche Bewohner aus dem Bezirk Melk, die

  • aus den Staatsgebieten von Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien sowie
  • aus den österreichischen Gemeinden Flachau, Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein, Großarltal mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag, Heiligenblut, gesamte Arlberg-Region mit Lech, Warth, Schröcken, Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle und dem Land Tirol

ihre Rückreise antreten, sich unverzüglich in eine 14-tägige, selbstüberwachte Heimquarantäne begeben müssen. Zudem muss die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde darüber informiert werden (telefonisch oder mittels Webformular).

Ausnahmen gibt es lediglich mit einem aktuellen, ärztlichen Zeugnis.

 

Datei herunterladen: PDFVerordnung Absonderung Reiserückkehrer vom 21.03.2020

 

23.03.2020