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Am 3. März 2017 findet die Vorprüfung der eingelangten Bauvorhaben für die Bauverhandlung am 22. März 2017 durch den Bausachverständigen statt.
Am 22. März 2017 können nur die Bauvorhaben verhandelt werden, welche bis spätestens 2. März 2017 am Gemeindeamt einlangen.
24.01.2017